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Kauf einer Immobilie

Kauf einer Immobilie auf den Kanarischen Inseln

...welche Schritte unternehme ich beim Kauf einer Immobilie?

Die Kanarischen Inseln haben eine Wirtschaftliche Sonderstellung in Spanien. Diese Besonderen wirtschalftlichen Gegebenheiten wurden als Kompensation für die abgelegenheit der Inselgruppe eingeführt.

Papiere um sich eine Immobilie zu kaufen

...welche Papiere brauche ich um eine Immobilie auf den Kanarischen Inseln zu kaufen?

Wenn sie sich für einen Kauf entschieden haben, brauchen sie als erstes eine NIF respektive NIE Nummer (Stuer- und Ausländer Identifikationsnummer). Diese Nummer erhalten sie bei der Polizei (Policia Nacional) gegen eine geringe Gebühr. Auch brauchen sie ein Konto bei einer spanischen Bank, welches sie einrichten können, nachdem sie die NIE Nummer erhalten haben. Über dieses Konto werden sie dann spätere Zahlungen abwickeln können. Ihr Rechtsanwalt wird Sie sicher gerne bei der Beantragung unterstützen.

Anwälte

...brauche ich einen Anwalt um eine Immobilie auf den Kanaren zu kaufen?

Wir empfehlen ihnen einen Rechtsanwalt beizuziehen, um späteren Kopf- sowie Bauchschmerzen und schlaflosen Nächten vorzubeugen. Verlangen sie vor seiner Verpflichtung einen Kostenvoranschlag mit Auflistung sämtlicher involvierter Kosten.

Immobilien Agenturen

..brauche ich eine Immobilienagentur auf den Kanarischen Inseln?

Immobilienmakler erhalten eine Provision (bis zu 5 %) für den Verkauf einer Immobilie.Viele Verkäufer versuchen ihre Immobilie selbst zu verkaufen, um sich diese Provision zu sparen.Für den Käufer, der der Spanischen Sprache nicht oder nur bedingt mächtig ist und die Spanischen Gesetze nicht kennt, ist dies ein zusätzliches Risiko.Ein Immobilienmakler gibt ihnen zwar keine Garantien, bietet aber dennoch Sicherheit und wird den gesamten Ablauf wesentlich vereinfachen.Anders als in Deutschland haben Immobilienmakler hier fast keine exklusiven Verkaufsrechte und die gleiche Immobilie wird oftmals zur gleichen Zeit von unterschiedlichen Maklern angeboten, manchmal sogar zu unterschiedlichen Preisen.

Angebot

...wann sollte ich ein Angebot unterbreiten?

Wenn Sie Ihre Immobilie gefunden haben, sollten Sie bevor Sie ein Angebot unterbreiten, dennoch einen zweiten Besichtigungstermin vereinbaren und auf jeden Fall noch einmal über Ihre Entscheidung genau nachdenken und gegebenenfalls überschlafen.

Es ist auch eine gute Idee Familienmitglieder oder Freunde in Ihre Entscheidung einzubeziehen um einen zweite Meinung zu erhalten. Schauen Sie sich das Objekt auch zu verschiedenen Tageszeiten an.

 

Gegenangebot

...ist es ratsam ein Gegenangebot abzugeben?

Wenn Sie die Immobilie gefunden haben, die Sie interessiert, Ihnen aber der Preis zu hoch erscheint, überlegen Sie sich, was Sie dafür ausgeben möchten und machen Sie ein akzeptables Gegenangebot. Als Käufer sollte man nicht mehr als ein Gegenangebot aussprechen, sonst verliert man an Glaubwürdigkeit. Versichern Sie sich, dass Sie alle Konditionen genau verstehen. Versichern Sie sich, dass Sie alle noch anfallenden Kosten überprüft haben, bevor Sie die Gegenofferte aussprechen, dazu gehören die Honorare, Steuern usw.

Kauf einer neuen Immobilie

...welche Informationen sollte uns der Bauherr auf jeden Fall überlassen?

  1. Firmenname des Bauträgers oder des Bauunternehmers und die Eintragung ins Handelsregister.
  2. Genaue Information der Immobilie:, Plan über die Einteilung derselben, Baubeschreibung, benutzbare Wohnfläche,Dienstleistungen und Licht, Wasser etc. gemeinschaftliche Zonen, Versicherungen.
  3. Daten des Eigentumsregisters um nachzuweisen: a) Dass das Grundstück, auf dem das Gebäude errichtet wurde, auf dem Namen der Baufirma eingetragen ist, von der wir gekauft haben. b) Dass die Baugenehmigung von der Baubehörde mit der dazugehörenden Lizenz erteilt wurde.
  4. Die Hausordnungsstatuten.
  5. Genauer Kaufpreis der Immobilie.
  6. Umschreibungskosten der Hypothek , Für den Fall einer Umschreibung.
  7. Vertragsformular, mit all Ihren generellen und privaten Vereinbarungen, aus denen speziell hervorgeht: a) Dass die anfallenden Kosten, die von dem Verkäufer getragen werden, nicht dem Käufer angelastet werden. b) Dass der Käufer das Recht hat, sowohl den Zeitpunkt als auch den Notar bestimmen kann.

Kauf aus 2. Hand

...welche Informationen sollte ich vom Verkäufer erhalten?

  1. Einfacher Grundbuch-Registerauszug Ihres Kaufobjektes.
  2. Letzte Quittung über die bezahlte Grundsteuer.
  3. Letzte Quittungen vom Licht, Wasser und Gas.
  4. Eine Bestätigung, dass die letzte Zahlung der Hausgemeinschaft erfolgte. Falls diese nicht vorgelegt wird und es dort noch ausstehende Zahlungen gibt, können Sie die noch zu zahlende Summe bis zum Verkaufstag anfordern, ohne den Verkäufer dadurch vor den Kopf zu stoßen. Es ist Ihr gutes Recht.
  5. Letzte Quittung der Zahlung zur Hausgemeinschaft, ohne evtl. Aufschläge durch eine verspätete Zahlung.
  6. Kopie der Haugemeinschaftsregeln, die im Register für Hausgemeinschaften eingetragen sein sollten.
  7. Im Falle, dass die Immobilie mit einer Hypothek belegt ist und noch weitere Zahlungen fällig sind, ist es erforderlich, dass Sie eine Schuldanerkennung, die staatlich bestätigt wird, von der Bank vorgelegt bekommen.

Ich befasse mich mit dem Kauf einer Immobilie

...was muss der Private Vorvertrag alles beinhalten?

  1. Der Private Vertrag wird aufgesetzt wenn sie sich zum Kauf entschlossen haben.
  2. Versichern sie sich, dass der Verkäufer auch der Besitzer der Immobilie ist (Escritura & Catastro).
  3. Gesamtpreis sowie Anzahlung im Vertrag festhalten.
  4. Endgültiges Kaufs-, Verkaufdatum vor dem Notar festhalten.
  5. Festhalten dass der Verkäufer die Immobilie frei von Schulden, Hypotheken verkauft und dass sie nicht vermietet ist.
  6. Eine Anzahlung von normalerweise 10% wird nach Unterzeichnung geleistet.
  7. Bei Rücktritt eines Kaufs verfällt die Anzahlung und ist somit für sie verloren.
  8. Bei Rücktritt des Verkäufers, verpflichtet er sich ihnen die doppelte Anzahlungsumme zu erstatten.
  9. Wir empfehlen Ihnen diesen Vertrag von einem unabhängigem Anwalt aufsetzen zu lassen.

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