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Zahlung und Formalitäten

Bezahlung und Papiere

...wie bezahle ich eine Immobilie?

Wenn Sie sich nun mit dem Verkäufer auf einen Preis geeinigt haben, wird normalerweise eine Anzahlung geleistet und ein Vertrag wird aufgesetzt worin die Zahlung sowie die Übergabe und Unterschrift vor dem Notar vereinbart wird.

Zahlungs Modalitäten

...was ist die übliche Zahlungsform beim Immobilienkauf?

Wenn man einen Hypothekarkredit beantragt hat, um die Immobilie zu kaufen, zahlt man die Gesamtsumme bei der Unterzeichnung des Vertrages vor dem Notar für die Grundbucheintragung (Escritura). Ist jedoch bei einem Vorvertrag eine Anzahlung erfolgt, wird diese Summe natürlich abgezogen.

Ist jedoch eine Hypothek auf dem Kaufobjekt eingetragen, erhält der Verkäufer lediglich die Diferenz zwischen dem Kaufpreis und der noch zu zahlenden Summe der Hypothek. Diese Diferenz wird eingehalten, um die Bank zu bezahlen und die Hypothek abzutragen.

Barzahlung

...ist es eine gute Idee eine Immobilie Bar zu zahlen?

Dies sollte nur dann erfolgen, wenn die Immobilie im Register so eingetragen ist, dass keine Auflagen zu erkennen sind (Hypotheken, Versteigerung etc.). Es ist in diem Fall ratsam, den Vertrag direkt bei einem Notar zu unterzeichnen, denn der Käufer erlangt so den direkten Rechtsschutz, da der Notar per Internet direkt den Verkauf an das Grundbuch-Register weiterleitet.

Eine neue Liegenschaft bezahlen

...was muss ich zahlen, um den Kaufvertrag zu unterzeichnen?

Wenn Sie eine Teilzahlung leisten, da das Gebäude noch nicht erstellt ist, (Zahlung, die normalerweise 20-30% vom Endpreis beträgt, da diverse Abschlagszahlungen über einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren erfolgen, die evtl. Bauzeit der Gebäudes) ist der Bauherr gesetzlich verpflichtet, eine Garantie-Versicherung abzuschliessen, aus der hervorgeht, dass falls der Bau nicht beendet wird, er die schon kassierte Summe zuzüglich der üblichen Zinsen an den Käufer zurückerstatten muss.

Privatvertrag

...ist es ratsam eine Immobilie per privatem Vertrag zu kaufen?

Wenn man einen Privatvertrag abschliesst, ist es üblich, dass man eine Anzahlung leistet (10 %) und die Restsumme bei der notariellen Beglaubigung des Vertrages (Escritura Pública) bezahlt. In diesem Fall hat der Verkäufer die Absicherung, dass falls der Käufer die noch ausstehende Summe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bezahlt, die Immobilie wieder komplett in seinen Besitz fällt.

Hypothek

...soll ich die Hypothek des Verkäufers übernehmen?

Wenn die Immobilie die verkauft werden soll, mit einer Hypothek belastet ist, kann der Käufer selbstverständlich die Hypothek übernehmen sofern dem die Bank zustimmt. Der Käufer spart sich so die Kosten die bei der Beantragung einer neuen Hypothek auf ihn zukommen würden und der Verkäufer spart ebenfalls die Kosten der Auflösung seiner noch bestehenden Hypothek. Der Verkäufer erhält dann vom Käufer den Differenzbetrag der vereinbarten Kaufsumme bis zur Höhe der Hypothek unter Berücksichtigung der noch evtl. zu zahlenden ausstehenen Hypothekaraten.

Grundbucheintrag

...was garantiert mir der Eintrag?

Die notarielle Beglaubigung (Escritura Pública) des Erwerbs einer Immobilie ist der Akt, der den Käufer zum Besitzer macht und dient dazu, ihn in das Eigentums-Register eintragen zu können. Der Sinn dieser Eintragung ist, dass dadurch schriftlich im Eigentums-Register festgehalten wird, wer der Eigentümer der Immobilie ist. Und Belastungen oder andere Auflagen dort registriert werden. Es ist ratsam, dies zu tun, denn man hat dadurch grösste juristische Garantien und einen Eigentumsbeweis.

Notar

...wer überwacht die Transaktionen?

Um den Kauf abzuschließen, werden die offiziellen Verträge/Eigentumsurkunden (Escritura de Compra Venta) vor dem Notar unterzeichnet und die Immobilie bezahlt.
Der Notar beglaubtig nicht, dass alle Angaben die in der Escritura gemacht sind stimmen, er bestätigt nur, dass beide Parteien darauf geschworen haben.
Sollte der Verkäufer nicht Resident in Spanien oder keine Physische Person sein, muss der Käufer 5 % vom Verkaufspreis der in der Escritura festgehalten ist, zurückbehalten und diesen Betrag and den Tesoro Público Español leisten um so die Kapitalgewinnsteuer des Verkäufers sicherzustellen.

Immobilien Eintrag ins Register

...wer und wo wird die Immobilie registriert?

Der Notar informiert am selben Tag des notariellen Abschlusses des Kaufvertrages das Grundbuchamt oder das Eigentumsregister und wird anschliessend die autorisierte Kopie des Kaufvertrages zusammen mit der Quittung über die dafür gezahlten Steuern zum Register bringen, um die endgültige Eintragung vornehmen zu lassen. Nach der Eintragung beim Grundbuchamt (Registro), bekommt der Käufer die eingetragene (Escritura) mit allen Rechnungen der geleisteten Zahlungen ausgehändigt.

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